Bildungsgutschein

Seit dem 1. Januar 2003 gelten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung neue gesetzliche Richtlinien (Hartz-Kommission). Durch die Einführung von "Bildungsgutscheinen" liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit (ehemals: Arbeitsamt), sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und die Kostenübernahme. Achtung: Der Gutschein hat nur eine begrenzte Einlösungsdauer! Häufig ist der Gutschein regional begrenzt (Tagespendelbereich).

Das Bild zeigt einen Bildungsgutschein.

So sieht ein Bildungsgutschein aus.
(Bitte klicken Sie auf das Bild für eine große Darstellung im pdf-Format)

Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht - es ist eine sogenannte "Kann-Leistung", über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu bekommen, haben Personen, die arbeitslos gemeldet sind, sowie Personen, denen eine Arbeitslosigkeit droht, und für die eine Förderung notwendig ist. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird dann von den Beraterinnen und Beratern in der zuständigen Agentur für Arbeit getroffen.

Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein?

In der Agentur für Arbeit werden in einem Gespräch ("Profiling") mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater der Bildungsbedarf und das Bildungsziel festgelegt. Bei der Vergabe orientieren sich die Agenturen für Arbeit an der regionalen Arbeitsmarktlage. Deshalb kann die gleiche Weiterbildung in einem Bezirk genehmigt und in einem anderen abgelehnt werden.

Tipps

Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit ihrem Berater/ihrer Beraterin vor!

Wie löse ich den Bildungsgutschein ein?

Den Bildungsgutschein können Sie selbständig bei einem Träger Ihrer Wahl einlösen. Der Gutschein kann nur eingelöst werden

  • innerhalb der Gültigkeitsdauer.
  • bei zugelassenen Trägern.
  • für eine zugelassene Bildungsmaßnahme, die dem Bildungsziel auf dem Gutschein entspricht.

Ob eine Bildungsmaßnahme zugelassen ist, soll zukünftig von eigenständigen Agenturen entschieden werden - derzeit übernimmt dies in Mainz/Mainz-Bingen noch die Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch Adressen der zugelassenen Bildungsträger.

Im Bildungsatlas können Sie gezielt nach zugelassenen Weiterbildungsangeboten suchen: Kursangebote mit Bildungsgutscheinen


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