Bildungsgutschein

Seit dem 1. Januar 2003 gelten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung neue gesetzliche Richtlinien (Hartz-Kommission). Durch die Einführung von "Bildungsgutscheinen" liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit (ehemals: Arbeitsamt), sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung.
Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und die Kostenübernahme. Achtung: Der Gutschein hat nur eine begrenzte Einlösungsdauer! Häufig ist der Gutschein regional begrenzt (Tagespendelbereich).

So sieht ein Bildungsgutschein aus. (Bitte klicken Sie auf das Bild für eine große Darstellung im pdf-Format)
Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht
- es ist eine sogenannte "Kann-Leistung", über die immer im Einzelfall
entschieden wird. Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu bekommen,
haben Personen, die arbeitslos gemeldet sind, sowie Personen, denen
eine Arbeitslosigkeit droht, und für die eine Förderung notwendig ist.
Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird
dann von den Beraterinnen und Beratern in der zuständigen Agentur für
Arbeit getroffen.
In der Agentur für Arbeit werden in einem Gespräch ("Profiling") mit
der zuständigen Beraterin oder dem Berater der Bildungsbedarf und das
Bildungsziel festgelegt. Bei der Vergabe orientieren sich die Agenturen
für Arbeit an der regionalen Arbeitsmarktlage. Deshalb kann die gleiche
Weiterbildung in einem Bezirk genehmigt und in einem anderen abgelehnt
werden.
Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit ihrem Berater/ihrer Beraterin vor!
Den Bildungsgutschein können Sie selbständig bei einem Träger Ihrer Wahl einlösen. Der Gutschein kann nur eingelöst werden
- innerhalb der Gültigkeitsdauer.
- bei zugelassenen Trägern.
- für eine zugelassene Bildungsmaßnahme, die dem Bildungsziel auf dem Gutschein entspricht.
Ob eine Bildungsmaßnahme zugelassen ist, soll zukünftig von eigenständigen Agenturen entschieden werden - derzeit übernimmt dies in Mainz/Mainz-Bingen noch die Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch Adressen der zugelassenen Bildungsträger.
Im Bildungsatlas können Sie gezielt nach zugelassenen Weiterbildungsangeboten suchen: Kursangebote mit Bildungsgutscheinen
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