Finanzierung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung zu finanzieren.
Hierzu gehören:
Bei der dualen Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Das ist
Ihr Gehalt für die Arbeit im Betrieb. Hier können Sie die Ausbildungsvergütungen der einzelnen Ausbildungsberufe nachlesen:
Das Gehalt reicht in vielen Fällen nicht aus. Solange Sie sich in einer
Erstausbildung befinden, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss durch Ihre Eltern.
BAB können Sie während einer beruflichen Ausbildung oder einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bekommen.
Gefördert werden Auszubildende unter 18 Jahren, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und wenn die Ausbildungsstätte vom Wohnsitz der Eltern
aus nicht in angemessener Zeit (2 Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln) erreicht werden kann. Außerdem gibt es Unterstützung für volljährige und/oder verheiratete Auszubildende mit Kind und einer eigenen Wohnung.
Die Höhe ist abhängig von Ihrem Bedarf für den Lebensunterhalt,
z.B. wenn Sie eine Wohnung mieten müssen, weil der Ausbildungsplatz zu
weit von Ihren Eltern entfernt ist. Auch Ihr Einkommen und das Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ihres Ehepartners wirkt sich auf
die Höhe der BAB aus.
Den Antrag sollten Sie so früh wie möglich, noch vor Beginn der
Ausbildung, stellen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit:
Das BAföG soll sicherstellen, dass Sie eine gute Ausbildung erhalten können, auch wenn Ihre Eltern wenig Geld haben. Je nach persönlichen
Voraussetzungen und Ausbildungsart wird das BAföG als Zuschuss
oder als Darlehen ausgezahlt.
Zielgruppe: Ausbildungsförderung nach BAföG erhalten Sie bei dem
Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
- Berufsfachschulen (BFS), einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10; (Voraussetzung ist, dass in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird),
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (gibt es nicht in Rheinland-Pfalz),
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen,Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- Höheren Fachschulen und Akademien,
- Hochschulen.
Ausbildungen im dualen System können nach dem BAföG nicht gefördert
werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Bei der Förderung spielen neben der Schulform weitere Punkte eine Rolle
wie z.B. der Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit, die Eignung und
ein bestimmtes Höchstalter. Für den Erhalt von BAföG
gibt es ganz genaue Bedingungen, Sie informieren sich am besten in
einer Beratungsstelle.
Zuständig für den Antrag ist bei Auszubildenden an Abendgymnasien,
Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Bei allen anderen Schülerinnen und Schülern ist das Amt für
Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort
der Eltern zuständig.
Bei einem Studium im Inland ist das Amt für Ausbildungsförderung in
der Regel am Studentenwerk angesiedelt.
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