Kosten & Finanzierung

Was kostet Weiterbildung?

Neben den regulären Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen fallen häufig zusätzliche Nebenkosten an:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungen und Verpflegung
  • Lehrgangs- und Studienmaterial
  • Literatur
  • Hilfsmittel
  • Prüfungsgebühren
  • Berufsbekleidung

Achten Sie auch auf die Zahlungsweise (Raten, Gesamtbetrag, Zahlungszeitpunkt).
Vergleichen Sie Angebote und Leistungen und informieren Sie sich über Förderungsmöglichkeiten.

Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Ihrer Weiterbildung.

  • Bildungsgutschein/SGB III: Die Agentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bei gemeldeter oder drohender Arbeitslosigkeit nach dem SGB III: Informationen zum Bildungsgutschein Informationstext der Arbeitsagentur (download)

  • Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG - Meister-BAföG): Diese finanzielle Unterstützung betrifft Maßnahmen, die Fachkräfte nach Abschluss einer beruflichen Erstausbildung weiterqualifizieren, z.B. mit den Abschlüssen Handwerksmeister/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in. Die Förderung umfasst den Lebensunterhalt, die Fortbildung sowie gegebenenfalls Sachmittel wie z.B. für das Prüfungsstück: Meister-BAföG (Ministerium für Bildung und Forschung)

  • Steuerliche Abschreibung (Weiterbildung als Werbungskosten): In der Regel können Ausgaben für Weiterbildung als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG / § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

  • Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) wird durch Gesetze auf Landesebene geregelt und beinhaltet in Rheinland-Pfalz das Recht auf Freistellung von der Arbeit mit voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung zur Teilnahme an nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannten Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen und beruflichen Weiterbildung. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Anrecht auf 10 Tage Bildungsurlaub in einer Zeitspanne von 2 Jahren.

    Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten vom Land eine teilweise Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes. Informationen, Antragsformulare, Links zum Thema Bildungsfreistellung (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz)

  • Arbeitgeberzuschuss Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Unternehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er die Kosten im Rahmen der Personalfortbildung übernehmen kann. Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird eine schulische Berufsausbildung, ein Studium oder verschiedene Formen schulischer Bildung und Berufsbildung unterstützt. Es kommt nicht in Betracht bei einer betrieblichen Berufsausbildung, einer Umschulung oder einer beruflichen Fortbildung. Bildung und Forschung (BMBF)

  • Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung: Das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" wurde 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Ziel ist es, begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung zu unterstützen: Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)


nach oben