Neue Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Neue Verordnungab 1. August 2009
Am 1. August wurde die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft gesetzt. Ab sofort müssen Ausbilderinnen und Ausbilder zum Nachweis ihrer Eignung wieder eine Prüfung vor der Kammer ablegen.
Für zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder mit Migrationshintergrund stellt die Ausbilder-Eignungsprüfung häufig eine besondere Hürde in Hinblick auf Sprache und Kenntnisse des deutschen Berufsbildungssystems dar.
nach oben
|