02.04.2009
Prämiengutschein
Ministerin Schavan: "Prämiengutschein stärkt die Eigenverantwortung"
Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Ab 1. April 2009 gelten hierfür höhere Einkommensgrenzen: Arbeitnehmer sowie Selbständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten sind es 40.000 Euro) beträgt, können ab sofort bei einer von 300 Beratungsstellen einen Prämiengutschein beantragen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 154 Euro. Interessierte erhalten den Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Voraussetzungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung.
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